ÜAG
Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen, des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 und des Schengener Durchführungsübereinkommens (Überstellungsausführungsgesetz - ÜAG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.09.1991
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.7.2009 I 2274
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§ 16 ÜAG

(1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen in Kraft.
(2) Der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.