UmstG
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz - UmstG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.06.1948
Fundstelle:
WiGBl 1948, Beilage Nr 5, 13
ABlMR AmZ Ausgabe J, 21
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G v. 20.12.1982 I 1857
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§ 17 UmstG – Rechnungserteilung für Reichsmarkverbindlichkeiten

Eine vor dem 21. Juni begründete Verbindlichkeit verliert nicht dadurch die Eigenschaft einer Reichsmarkverbindlichkeit, daß der Gläubiger die Rechnung für die von ihm vor diesem Zeitpunkt bewirkte Leistung erst nach dem 20. Juni 1948 vorlegt.