UrhG
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
09.09.1965
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026 I Nr. 157
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§ 68 UrhG – Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke

Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.