USchadG
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.05.2007
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2021 I 346
Geändert durch Art. 2 Abs. 2 G v. 25.11.2025 I Nr. 282
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§ 4 USchadG – Informationspflicht

Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens oder ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die zuständige Behörde unverzüglich über alle bedeutsamen Aspekte des Sachverhalts zu unterrichten.