die Erfüllung oder Nichterfüllung der Pläne betreffend Übergangsmaßnahmen nach §
353 durch Versicherungsunternehmen, die diese Übergangsmaßnahmen nach den §§
351 und
352 anwenden und die Wahrscheinlichkeit einer geringeren Abhängigkeit von diesen Übergangsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen, die von den Unternehmen und den Aufsichtsbehörden ergriffen wurden oder voraussichtlich ergriffen werden, wobei dem anwendbaren Regelungsumfeld Rechnung zu tragen ist.