WoBerichtsG
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.03.2020
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 5.12.2022 I 2160
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§ 2 WoBerichtsG – Periodizität und Berichtszeitpunkt

Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.