ZLBBLehrV
Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (ZLBBLehrV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.09.2026
Fundstelle:
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§ 10 ZLBBLehrV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.