Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (ZLBBLehrV)
Diese Verordnung wird fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten durch eine Evaluierung überprüft. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern durchgeführt.