Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (GrenzVerkAUTVtrG 1)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 12. 8.1967 +++)
Art 1 | 1 |
Dem in Wien am 17. Februar 1966 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art 2 | 1 |
Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherung des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.