Das G wurde als Artikel 5 d. G v. 21.7.2004 I 1763 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 1.8.2004 in Kraft getreten.
Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.