I. Berufliche Grundbildung
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. Ausbildungsjahr
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1
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2
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3
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4
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1
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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d)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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e)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2)
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a)
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Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
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b)
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Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
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c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
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d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3)
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a)
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Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
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berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4
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Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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c)
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Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
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d)
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Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 5 Nr. 5)
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a)
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Arbeitsaufträge annehmen und auf Umsetzbarkeit prüfen
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4
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b)
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Informationen und Bezugsquellen nutzen, Produkteigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen vergleichen
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c)
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Arbeitsplatz ergonomisch vorbereiten, Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
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d)
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Arbeitsabläufe dokumentieren
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e)
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Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse der Zusammenarbeit im Team auswerten
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6
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6)
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a)
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Geräte zur Eingabe, Übertragung und Ausgabe von Daten nutzen
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3
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b)
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Organisations- und Bürokommunikationsmittel anwenden
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c)
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Informationen beschaffen, auswerten und nutzen
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7
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Umgang mit Kunden (§ 5 Nr. 7)
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a)
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bei Kundengesprächen, insbesondere bei Beratung, Verkauf und Reklamation, mitwirken
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6
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b)
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Kunden über Leistungen des Betriebes informieren
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c)
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Kopfweite ermitteln
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8
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Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen (§ 5 Nr. 8)
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a)
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Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Maschinen, insbesondere nach Material und Arbeitstechnik, auswählen
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6
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b)
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Arbeitsgeräte und Werkzeuge vorbereiten und einsetzen
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c)
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Maschinen einrichten, Zusatzeinrichtungen anbringen, Maschinen einsetzen
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d)
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Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Maschinen pflegen, Funktionen prüfen
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e)
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Störungen erkennen, beheben, Störungsbeseitigung veranlassen
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9
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Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen (§ 5 Nr. 9)
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a)
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Anregungen aufnehmen, auswerten und umsetzen
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5
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b)
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Skizzen und Zeichnungen erstellen
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c)
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Entwürfe, insbesondere von Garnituren mit unterschiedlichen Materialien, erarbeiten
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10
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Herstellen von Filz- und Strohhüten (§ 5 Nr. 10)
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a)
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Filzstumpen appretieren und mit Dampf behandeln, Strohrohlinge anfeuchten
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16
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b)
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Stumpen und Strohrohlinge zur Formgebung über Hutformen ziehen und trocknen, Strohhüte appretieren
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c)
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Ränder bearbeiten, insbesondere zuschneiden und Blenden gestalten
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d)
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Oberflächen bearbeiten
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e)
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Gefährdungen durch lösemittelhaltige Stoffe und Gefahr von Verbrennungen erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
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11
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Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien (§ 5 Nr. 11)
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a)
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Schnittteile zuordnen, Grundschnitte bestimmen
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6
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b)
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Schnittschablonen erstellen und handhaben
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c)
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Werk- und Hilfsstoffe aus textilen Materialien nach Schnittmuster zuschneiden
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d)
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Einlagestoffe befestigen
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e)
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Schnittteile zusammenfügen
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f)
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Kopfbedeckungen blocken
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g)
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Vollfutter herstellen und einarbeiten
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12
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Ausgestalten von Kopfbedeckungen (§ 5 Nr. 12)
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a)
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Futterbänder einnähen
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2
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b)
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Standardgarnituren, insbesondere Bandgarnituren, befestigen
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13
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 16)
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a)
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Ziele, Aufgaben und Bedeutung der betrieblichen Qualitätssicherung unterscheiden
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4
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b)
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Prüftechniken anwenden, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
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c)
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Werk- und Hilfsstoffe sowie Kopfbedeckungen unter Beachtung ihrer Eigenschaften lagern
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d)
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Kopfbedeckungen für den Transport vorbereiten
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e)
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Auswirkungen von Materialfehlern auf Verarbeitung und Produktqualität beurteilen
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f)
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Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen, Ergebnisse dokumentieren
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