1
|
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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d)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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e)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)
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a)
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Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
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b)
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Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
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c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
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d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3)
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a)
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Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
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berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4
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Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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c)
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Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
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d)
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Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5
|
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 5)
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a)
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Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
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2 *)
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|
b)
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Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
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c)
|
Vorschriften zum Datenschutz beachten
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d)
|
Daten pflegen und sichern
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6
|
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 3 Nr. 6)
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a)
|
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
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4 *)
|
|
b)
|
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
|
c)
|
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
|
d)
|
Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
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e)
|
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
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f)
|
technische Veränderungen feststellen und umsetzen
|
|
3 *)
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g)
|
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
|
h)
|
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
|
i)
|
Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
|
k)
|
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
|
7
|
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 3 Nr. 7)
|
a)
|
Skizzen anfertigen und anwenden
|
5 *)
|
|
b)
|
Bau- und Werkzeichnungen zur Konstruktion und Einteilung von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen lesen und anwenden
|
c)
|
Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen anwenden
|
d)
|
Materiallisten erstellen
|
e)
|
Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen sowie lagern
|
f)
|
Messungen des Raumklimas sowie der Zustände von Estrichen, Holz und Holzwerkstoffen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
|
g)
|
Leistungsverzeichnisse anwenden
|
|
4 *)
|
h)
|
technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Herstellerangaben
|
i)
|
technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
|
k)
|
Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen
|
8
|
Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 3 Nr. 8)
|
a)
|
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
|
4 *)
|
|
b)
|
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
|
c)
|
Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
|
d)
|
Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
|
e)
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Werkstoffe, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
|
f)
|
Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
|
g)
|
bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
|
9
|
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 9)
|
a)
|
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
|
6
|
|
b)
|
Handwerkzeuge handhaben und instand halten
|
c)
|
Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
|
d)
|
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
|
e)
|
Maschinenwerkzeuge einrichten und instand halten
|
|
2
|
f)
|
Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedienen
|
g)
|
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
|
10
|
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10)
|
a)
|
Werk- und Hilfsstoffe auswählen, kennzeichnen, transportieren und lagern
|
7
|
|
b)
|
Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, Maße übertragen
|
c)
|
Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle von Hand bearbeiten
|
d)
|
Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle mit Maschinen be- und verarbeiten
|
e)
|
Werkstoffverbindungen herstellen
|
f)
|
Holzschutzmaßnahmen durchführen
|
11
|
Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen (§ 3 Nr. 11)
|
a)
|
Untergründe auf Belegreife prüfen
|
15
|
|
b)
|
Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen
|
c)
|
Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen
|
d)
|
Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
|
e)
|
Fugen und Risse bearbeiten
|
f)
|
Höhenausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen
|
g)
|
Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen
|
h)
|
Holzunterböden herstellen
|
i)
|
Fehlstellen in Estrichen ergänzen
|
|
10
|
k)
|
Altbeläge entfernen und Entsorgung veranlassen
|
l)
|
Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen zuschneiden und einbauen, Schüttungen einbringen
|
m)
|
Fertigteilestrichelemente verlegen
|
n)
|
Schwingbodenkonstruktionen herstellen
|
o)
|
Doppelboden- und Hohlbodenkonstruktionen einbauen
|
12
|
Gestalten von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 12)
|
a)
|
Gestaltungsmerkmale unterscheiden sowie Gestaltungstechniken auswählen und anwenden
|
|
4
|
b)
|
Skizzen für Verlegemuster anfertigen
|
c)
|
Verlegemuster nach Gestaltungsmerkmalen festlegen und umsetzen
|
d)
|
Schablonen herstellen und Formen übertragen
|
13
|
Verlegen von Parkett, anderen Holzfußböden und Schichtwerkstoffen (§ 3 Nr. 13)
|
a)
|
Parkettböden und andere Holzfußböden nach Anforderungen auswählen
|
20
|
|
b)
|
Gefahren von Stoffen und Stäuben, insbesondere Verpuffungen, beachten
|
c)
|
Klebstoffe und Trennlagen auswählen und verarbeiten
|
d)
|
Parkettböden und andere Holzfußböden verkleben
|
e)
|
Mehrschichtparkett und Schichtwerkstoffe schwimmend verlegen, Elemente verbinden
|
f)
|
Stabparkett, Mehrschichtparkett und Dielen nageln und schrauben
|
g)
|
Sportbodenkonstruktion herstellen, Spielfeldmarkierung aufbringen
|
|
17
|
h)
|
elastische Fugen herstellen
|
i)
|
Treppen bekleiden
|
k)
|
Schwellen und Anschlüsse herstellen
|
l)
|
Muster- und Intarsienböden herstellen
|
14
|
Verlegen von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 14)
|
a)
|
Bodenbeläge nach Anforderungen auswählen
|
7
|
|
b)
|
Gefahren von lösemittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten
|
c)
|
Klebstoffe auswählen und verarbeiten
|
d)
|
Verlegerichtung von Bodenbelägen bestimmen, Platten und Bahnen einteilen, verkleben, verspannen und verkletten
|
e)
|
Kunstharzbeschichtungen auftragen
|
|
7
|
f)
|
Bodenbeläge ableitfähig verlegen und Ergebnis dokumentieren
|
g)
|
Fugen von elastischen Bodenbelägen fräsen und schließen
|
h)
|
elastische Fugen herstellen
|
i)
|
An- und Abschlüsse herstellen
|
k)
|
Flächen bekleben
|
15
|
Behandeln von Oberflächen (§ 3 Nr. 15)
|
a)
|
Erstpflege bei Parkett und elastischen Bodenbelägen durchführen
|
3
|
|
b)
|
Oberflächen vor Beschädigungen schützen
|
c)
|
Oberflächen hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilen
|
|
15
|
d)
|
Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungs-mittel auswählen
|
e)
|
Schleifmittel auswählen, Parkett, andere Holzfußböden und Kork schleifen, insbesondere mit Maschinen
|
f)
|
Fugen verfüllen
|
g)
|
Oberflächen versiegeln, imprägnieren, ölen und wachsen
|
h)
|
Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
|
16
|
Herstellen und Anbringen von Profilen (§ 3 Nr. 16)
|
a)
|
Profile nach ihrer Funktion auswählen, einpassen und anbringen
|
3
|
|
b)
|
Sockelleisten und Treppenkantenprofile anfertigen und anbringen
|
|
3
|
17
|
Instandhalten und Instandsetzen von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 17)
|
a)
|
Verschmutzungszustand und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und dokumentieren
|
|
6
|
b)
|
Pflegemittelsysteme und Pflegeverfahren auswählen, Pflegearbeiten durchführen
|
c)
|
Reinigungsmittelsysteme auswählen, Zwischen- und Grundreinigung durchführen
|
d)
|
Parkett und andere Holzfußböden sowie Korkböden aufarbeiten
|
e)
|
Instandsetzungsverfahren auswählen, Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen
|
18
|
Restaurieren von Parkett und anderen Holzfußböden (§ 3 Nr. 18)
|
a)
|
Zustand von Parkett und anderen Holzfußböden feststellen und dokumentieren
|
|
4
|
b)
|
erhaltenswerte Bauteile sichern, kennzeichnen, ausbauen und lagern
|
c)
|
Parkett und andere Holzfußböden unter Beachtung der Bauart, des Baustils und der Gestaltungsmerkmale nach Vorgaben restaurieren
|
d)
|
Ergänzungen anfertigen und einfügen, Arbeitsschritte dokumentieren
|
19
|
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 3 Nr. 19)
|
a)
|
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
|
2 *)
|
|
b)
|
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
d)
|
Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
|
|
3 *)
|
e)
|
Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten
|
f)
|
Kunden Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
|