Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
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1.1
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Mathematische Modellierung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
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- a)
betriebliche Aufgabenstellungen, insbesondere naturwissenschaftliche, wirtschaftliche oder technische, in interdisziplinärer Kooperation analysieren
- b)
betriebliche Aufgabenstellungen unter Anleitung auf mathematische Modelle übertragen
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1.2
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Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
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- a)
logische Probleme in die formalisierte Schreibweise überführen und gemäß den Gesetzen der elementaren Aussagenlogik modellieren und auswerten
- b)
in verschiedenen Zahlenräumen und in verschiedenen Stellenwertsystemen rechnen sowie Gleichungen analytisch und iterativ lösen
- c)
Problemstellungen mit Hilfe von Mengen modellieren und Operationen auf Mengen durchführen
- d)
betriebliche und alltägliche Sachverhalte zu Abbildungen oder Relationen abstrahieren
- e)
Mengen und auf ihnen definierte Operationen als Gruppen und Körper identifizieren und darin rechnen
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- f)
Aufgabenstellung der Kombinatorik lösen und die Mächtigkeit von Mengen bestimmen
- g)
Fehlerarten bei der Verarbeitung von Messdaten unterscheiden und beachten
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1.3
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Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3)
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- a)
kontinuierliche Vorgänge mit Hilfe von Funktionen modellieren, darstellen und auswerten
- b)
stetige und unstetige Vorgänge unterscheiden und behandeln
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- c)
diskrete Vorgänge mit Hilfe von Folgen und Reihen untersuchen und Grenzwerte ermitteln
- d)
Änderungsverhalten von Vorgängen mit Differentialrechnung beschreiben und berechnen
- e)
betriebliche Problemstellungen, die auf funktionalen Zusammenhängen auch mehrerer Größen beruhen, erkennen, grafisch darstellen und optimieren
- f)
Reihendarstellung von Funktionen berechnen
- g)
Messwertreihen interpolieren und und approximieren
- h)
Problemstellungen, insbesondere Wachstums- und Zerfallprozesse, die sich durch lineare explizite Differentialgleichungen erster Ordnung beschreiben lassen, mit Richtungsfeldern visualisieren, analytisch und mit dem Euler-Cauchy-Verfahren numerisch lösen
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- i)
Integrale analytisch und numerisch berechnen
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1.4
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Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4)
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- a)
im dreidimensionalen Vektorraum rechnen, dabei Winkel, Flächen und Volumen berechnen sowie Lagebeziehungen und Abstände von Geraden und Ebenen ermitteln
- b)
Erkenntnisse auf betriebsspezifische Fälle von Vektorräumen höherer Dimensionen übertragen
- c)
lineare Zusammenhänge mit Matrizen modellieren
- d)
lineare Gleichungssysteme auf Lösbarkeit prüfen und durch Gauß- Elimination mit Spaltenpivotwahl lösen
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- e)
iterative Lösungsverfahren rechnergestützt anwenden
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1.5
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Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.5)
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- a)
Methoden der beschreibenden Statistik anwenden
- b)
Wahrscheinlichkeiten berechnen
- c)
diskrete und stetige zufallsabhängige Vorgänge mit Zufallsvariablen modellieren, Wahrscheinlichkeiten und Momente berechnen
- d)
Simulationen von Zufallsexperimenten mit Hilfe von Zufallszahlengeneratoren für unterschiedliche Verteilungen programmieren
- e)
Grundgesamtheit und Stichprobe unterscheiden, Punkt- und Konfidenzschätzungen für Erwartungswerte werte und Streuungen berechnen
- f)
Tests anhand eines Testverfahrens durchführen, Fehler erster und zweiter Art unterscheiden
- g)
Regressionsparameter zu zufallsabhängigen Messgrößen in linearen Modellen nach der Methode der kleinsten Fehlerquadrate berechnen und testen
- h)
Korrelationskoeffizienten als Maß für den linearen Zusammenhang von Messgrößen berechnen
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Software-technische Analyse und Planung von Softwarelösungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
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2.1
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Bedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
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- a)
Anforderungen und Kundenaufträge analysieren und Lastenhefte auswerten
- b)
Ist-Analysen durchführen und dokumentieren
- c)
Soll-Konzepte entwickeln
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2.2
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Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
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- a)
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)
Vorgaben und Vorschriften zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
- c)
Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
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- d)
kryptografische Methoden anwenden
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2
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2.3
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DV-Konzept (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
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- a)
Objektmodellierungen durchführen, insbesondere mit einer standardisierten Beschreibungssprache
- b)
Lösungsansätze entwickeln und mit standardisierten Methoden beschreiben
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- c)
betriebliche Vorgaben zur programmtechnischen Implementierung beachten
- d)
Qualitätsanforderungen berücksichtigen sowie Versionskontrolle planen
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2.4
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Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
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Algorithmen bei der Umsetzung von Pflichtenheften auswählen, insbesondere
- a)
die Grundkonstrukte wie Sequenz, Selektion und Iteration berücksichtigen
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- b)
iterative und rekursive Algorithmen einsetzen
- c)
Komplexität von Algorithmen bezüglich Laufzeit und Speicherplatz sowie ihre Fehleranfälligkeit analysieren und den Programmieraufwand beurteilen
- d)
die Algorithmen Binäres Suchen, Textsuche, Breiten- und Tiefensuche, Backtracking und Hash-Verfahren anwenden
- e)
Sortierverfahren in Abhängigkeit von Datenmengen und -struktur auswählen
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- f)
parallele Algorithmen einsetzen
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2.5
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Datenmodellierung über Datenstrukturen und in Datenbanken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A -Nr. 2.5)
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- a)
Objektmodelle in die elementaren Datentypen und die zusammengesetzten Datenstrukturen umsetzen, hinsichtlich der Speicherungsarten beurteilen sowie Zugriffsmethoden anwenden
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4
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- b)
relationale oder objektorientierte Datenbankmodelle entwickeln
- c)
ein Datenbankmanagementsystem und eine Datenbanksprache anwenden
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2.6
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Systemkomponenten für die Software-entwicklung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.6)
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- a)
Systemkomponenten für die Softwareentwicklung einsetzen
- b)
Eigenschaften der genutzten Betriebssysteme berücksichtigen
- c)
die Client-Server-Architektur beachten
- d)
Protokolle gemäß dem Schichtenmodell bei Datenkommunikationsanwendungen nutzen
- e)
Modelle und Protokolle zur Prozesskommunikation nutzen
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3
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Softwareerstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
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3.1
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Programmiersprachen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1)
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- a)
Programmiersprachen einordnen und unterscheiden
- b)
in einer objektorientierten Sprache programmieren, Programme dokumentieren
- c)
eine Entwicklungsumgebung zur Programmierung anwenden
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- d)
eine Skriptsprache anwenden
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2
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3.2
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Programmsysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2)
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- a)
Vorgehensmodelle des Softwareengineering einsetzen und Verfahren der Dokumentation, Planung und Organisation anwenden
- b)
Modularisierung und Komponentenbildung durchführen
- c)
Softwarekomponenten auswählen
- d)
Versionsverwaltung durchführen
- e)
Werkzeuge zum automatisierten Erzeugen von Programmen aus Quelltexten anwenden
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6
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3.3
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Softwarequalität und Test (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3)
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- a)
Prüf- und Testmethoden planen und anwenden, Testwerkzeuge einsetzen
- b)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen und anwenden
- c)
Qualitätskriterien bei der Entwicklung von Software anwenden
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6
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4
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Softwareübergabe und Support (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
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4.1
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Softwaredokumentation und Benutzerunterstützung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
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- a)
Benutzerdokumentationen erstellen
- b)
Entwicklerdokumentationen erstellen
- c)
Benutzer beraten
- d)
beim Softwareeinsatz auftretende Fragen systematisieren, Antworten kundengerecht aufbereiten
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3
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4.2
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Mathematische Dokumentation und Interpretation der Ergebnisse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
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- a)
numerische Ergebnisse mit grafischen Mitteln veranschaulichen, Grafiktypen der Statistik verwenden
- b)
Auftraggeber bei der mathematischen Interpretation der Ergebnisse unterstützen und mathematische Problemstellungen und Resultate interdisziplinär kommunizieren
- c)
betriebliche Werkzeuge zum Formalsatz einsetzen
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Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
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während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1)
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- a)
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
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1.2
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2)
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- a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
Bereitschaft zu lebensbegleitendem Lernen entwickeln und berufsgezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3)
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- a)
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Geschäftsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
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2.1
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Leistungsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1)
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- a)
den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
- b)
Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen beurteilen
- c)
die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung erläutern
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2
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2.2
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Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2)
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- a)
Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden und die eigene Tätigkeit in Geschäftsprozesse einordnen
- b)
die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen
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3
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
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3.1
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Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1)
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- a)
fachbezogene, auch englischsprachige, Informationsquellen auswerten
- b)
Gespräche situationsgerecht führen und Informationen aufgabenbezogen bewerten, Protokolle anfertigen
- c)
Daten und Sachverhalte adressatengerecht präsentieren
- d)
betriebsspezifische Dokumentationswerkzeuge auswählen und anwenden
- e)
Präsentationswerkzeuge und -techniken einsetzen
- f)
betriebsspezifische Fachterminologie anwenden
- g)
Ergebnisse des Softwareentwicklungsprozesses präsentieren
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3.2
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Arbeitsplanung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2)
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- a)
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen, Termine planen und abstimmen
- b)
den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten
- c)
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
- d)
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
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3.3
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Teamarbeit, Projektmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3)
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- a)
Aufgabenanalyse durchführen und über die Form der Arbeitsorganisation entscheiden
- b)
Aufgaben planen und im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
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3
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- c)
Methoden des Projektmanagements anwenden
- d)
Zusammenarbeit aktiv gestalten, Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
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2
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