AABeamtWidAnO
Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (AABeamtWidAnO)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
13.07.2026
Fundstelle:
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§ 2 AABeamtWidAnO – Vorbehaltsklausel

Das Auswärtige Amt kann im Einzelfall die in § 1 geregelte Zuständigkeit abweichend von dieser Anordnung regeln oder selbst übernehmen.