AABeamtWidAnO
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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (AABeamtWidAnO)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
13.07.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 208
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§ 2 AABeamtWidAnO – Vorbehaltsklausel
Das Auswärtige Amt kann im Einzelfall die in §
1
geregelte Zuständigkeit abweichend von dieser Anordnung regeln oder selbst übernehmen.
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