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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (AABeamtWidAnO)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
13.07.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 208
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§ 3 AABeamtWidAnO – Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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