BGB
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
18.08.1896
Fundstelle:
RGBl 1896, 195
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 2.1.
2002 I 42
, 2909; 2003, 738;
zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.
2026 I Nr. 226
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§ 479a BGB – Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,
1.
die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der
Richtlinie (EU) 2024/1799
aufgeführt sind,
2.
die ein Verbraucher gekauft hat und
3.
für die dem Verbraucher die in §
437
genannten Rechte nicht zustehen.
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