LASaarEG
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LASaarEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
30.07.1960
Fundstelle:
BStBl I 1960, 528
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.7.2004 I 1742
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§ 24 LASaarEG – Umrechnung von Franken in Deutsche Mark

Bei der Anwendung der §§ 12, 15, 16, 18 Abs. 1 und des § 22 sind Zahlungen in Franken mit dem aus der Anlage ersichtlichen, am Tage der jeweiligen Zahlung geltenden Umrechnungssatz in Deutsche Mark umzurechnen. Bei Anrechnung von Darlehen im Sinne des § 13 auf die Hauptentschädigung sind Zahlungen in Franken im Verhältnis von 0,8507 Deutsche Mark für 100 Franken umzurechnen.