Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)
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§ 30 MedCanG – Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung |
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Die §§
35 bis
38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.