eine Analyse zur Höhe und Ausgestaltung der Preisobergrenzen und zu den Vermutungstatbeständen nach den §§
30,
32 und
35 unter Berücksichtigung aller langfristigen, gesamtwirtschaftlichen und individuellen Kosten und Vorteile, einschließlich des Systemnutzens, sowie einer hierauf aufbauenden Bewertung zur Ausweitung des verpflichtenden Einbaus intelligenter Messsysteme auf über §
29 Absatz 1 hinausgehende Einbaufallgruppen oder weitere Sparten, insbesondere Gas und Wasserstoff.