PassV 2007
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV 2007)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
19.10.2007
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert Art. 1 V v. 30.1.2026 I Nr. 31
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§ 28 PassV 2007 – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.