eine Erläuterung, wie die begründete Bewertung, insbesondere die Angaben des UVP-Berichts, die behördlichen Stellungnahmen nach §
17 Absatz 2 und §
55 Absatz 4 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§
21 und
56, in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung getragen wurde.