VIGGebV 2012
Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Verbraucherinformationsgebührenverordnung - VIGGebV 2012)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.11.2012
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 2 Abs. 35 G v. 7.8.2013 I 3154
VIGGebV 2012 vollständig anzeigen

§ 2 VIGGebV 2012 – Gebührenbemessung

Die Gebühren bestimmen sich nach dem mit der Informationsgewährung verbundenen Personal- und Sachaufwand. Dieser beläuft sich auf 41 bis 67 Euro je aufgewendeter Stunde Arbeitszeit.